Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.
Sie brauchen dazu keine Theorieprüfung abzulegen, es ist lediglich eine praktische Führer-Prüfung notwendig.