Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf eine Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Sowie:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtszugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhänger das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. …Mehr
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg…Mehr
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