Kategorie G

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Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h

Wer an einem vom ASTRA anerkannten Traktofahrkurs teilgenommen hat, darf auch landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeube führen. Im FAK wird der code G40 eingetragen.

Anforderungen
Mindestalter 14 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis Kein LFA nötig.
Verlängerung
Basistheorie Ja (vereinfachte Theorie G/F) pauschal Fr. 40.–
Verkehrskunde Nein
Praktische Grundschulung Nein
Zusatztheorie Nein
Prüfungsfahrzeug Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.
Berechtigungen M
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen
Anmeldung
Montag bis Samstag durchgehend unter 079 415 75 75