Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h
Wer an einem vom ASTRA anerkannten Traktofahrkurs teilgenommen hat, darf auch landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeube führen. Im FAK wird der code G40 eingetragen.
Anforderungen | |
Mindestalter | 14 Jahre |
Gültigkeit Lernfahrausweis | Kein LFA nötig. |
Verlängerung | — |
Basistheorie | Ja (vereinfachte Theorie G/F) pauschal Fr. 40.– |
Verkehrskunde | Nein |
Praktische Grundschulung | Nein |
Zusatztheorie | Nein |
Prüfungsfahrzeug | Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat. |
Berechtigungen | M Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen |
Anmeldung |
Montag bis Samstag durchgehend unter 079 415 75 75 |